Meine Tätigkeitsgebiete sind:
Betreuungsrecht Unterbringungsrecht Psychiatrierecht
Hauptziel meiner Arbeit ist es, ungerechtfertigte Zwangsbetreuungen und geschlossene Unterbringungen zu verhindern oder einzugrenzen.
Überregionale Fälle übernehme ich nur in Einzelfällen.
Denn es ist vorteilhaft, wenn Mandant und Anwalt in derselben Region sind.
Auch wegen Begleitung zu Gesprächen mit Gericht, Gutachter und Betreuungsstelle.
Strafrechtliche Psychiatriefälle (Forensik) bearbeite ich nicht.
Ebenso wegen geringer Erfolgsaussichten nicht Fälle aus der Vergangenheit, die nun durch Schadensersatz, Strafanzeige, Gutachtenkorrektur, Schmerzensgeld o. ä. bereinigt werden sollen.
Gerichtliche Zwangsbetreuung verhindern? Vorsorgevollmacht anfertigen!
Hier finden Sie etwas zu meiner Arbeitsweise.
Sie können mich unverbindlich anrufen unter 09131 – 2 97 05, am besten nachmittags.