THOMAS DONDERER

Rechtsanwalt für Selbstbestimmung

Psychiatrierecht

Man kann freiwillig in eine Psychiatrische Klinik gehen.
Das heißt aber nicht, dass man freiwillig, d. h. wenn man es will, die Klinik wieder verlassen kann.
Denn in Psychiatrischen Kliniken hält man auch mal überfürsorglich Patienten fest und ist auch gewohnt, Macht auszuüben.
Tür zusperren, Fax mit angekreuzelten Kästchen ans Amtsgericht, Rückfax vom Gericht mit Zwangsunterbringungsbeschluss aus dem Computer, geht ganz einfach.
Deshalb sollte man sich ganz genau überlegen, ob man in ein Psychiatrisches Krankenhaus geht; dies gilt in gewissem Maß auch für die Klinik-Ambulanzen.
Denn es gibt ja auch die Alternative einer ambulanten Behandlung in einer psychiatrischen bzw. neurologischen Praxis.

Wenn Sie in der geschlossenen Abteilung sitzen, steht eine ganz schwierige Entscheidung an:
(Ggf. nur taktische) Kooperation, z. B. mit Einnahme starker Medikamente.
Oder Widerstand leisten, den man evtl. psychisch und/oder körperlich zu brechen wird.
Bei der geschlossenen Psychiatrie handelt es sich nämlich auch um ein Macht- und Zwangssystem.

Die gute Nachricht:
Aus der (nicht strafrechtlichen) geschlossenen Psychiatrie kommt man fast immer wieder raus.
Nach Monaten oder Wochen oder Tagen.
Zaubern kann man als Anwalt nicht. Aber mit anwaltlicher Unterstüztung kann es  schneller gehen.
Wichtig ist allerdings, dass Eskalationen in der Klinik so weit wie möglich vermieden werden.

Psychiatriefälle aus dem strafrechtlichen Bereich bearbeite ich nicht, weil ich generell kein Strafrecht mache. Dies überlasse ich Strafverteidigern, die darauf spezialisiert sind.

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