THOMAS DONDERER

Rechtsanwalt für Selbstbestimmung

Was ist was?


Betreuungsgericht = Amtsgericht (AG) – Abteilung für Betreuungssachen
Für die wichtigeren Entscheidungen sind dort (Einzel-)Richter zuständig.
Die laufenden Angelegenheiten werden von Rechtspflegern erledigt, sie sind keine Juristen, aber sehr gut ausgebildet.
Das Sekretariat nennt sich Geschäftsstelle. In der Regel freundlich und zugänglich, aber nicht entscheidungsbefugt.
Wenn das Gericht eine sog. „Anhörung“ mit Ihnen machen will:
Nicht in der Wohnung, nur im Gericht mit Anwalt oder Vertrauensperson!

Betreuungsstelle = Betreuungsbehörde
Sind bei Landratsämtern oder großen Stadtverwaltungen angesiedelt.
U. a. unterstützen sie die Betreuungsgerichte bei Sachverhaltsaufklärung und Auswahl von gesetzlichen Betreuern.
Wenn die Betreuungsstelle wegen einer eventuellen Zwangsbetreuung mit Ihnen sprechen will:
Nicht am Telefon, nicht in der Wohnung, nur in den Amtsräumen, und zwar mit Anwalt oder Vertrauensperson!

Gutachter = Sachverständiger
Sehr wichtig!
Da Richter keine Mediziner sind, „entscheiden“ Ärzte für Psychiatrie oder Neurologie als Gutachter oft praktisch, wie es ausgeht.
Der Begutachtungstermin sollte nicht in der Wohnung stattfinden und nur mit Anwalt oder Vertrauensperson!
Unter günstigen Umständen kann man auch einen Gutachter vorschlagen (wenn man weiß, wer kompetent und fair ist).

Betreuer

Ein ganz schlechter Begriff, weil missverständlich.
Denn Betreuer gehen beispielsweise weder einkaufen noch räumen sie die Wohnung auf.
Vielmehr vertreten sie ihre Klienten in rechtlich relevanten Bereichen, z. B. Finanzen, Behörden, Wohnung, Gesundheit.
Besser sind die Begriffe „gesetzlicher Betreuer“ oder „rechtlicher Betreuer“.
Als Betroffener hat man bei der Betreuerauswahl ein mehr oder weniger weitgehendes Wunschrecht:
Vorrang haben Angehörige, dann andere Ehrenamtliche, nachrangig Berufsbetreuer.

Verfahrenspfleger
Noch ein ganz schlechter Begriff, versteht kein Mensch.
Bei ganz wichtigen anstehenden gerichtlichen Entscheidungen soll man nicht ohne Anwalt dastehen.
Deshalb muss das Gericht dann einen Anwalt beauftragen, und der hat den eigenartigen Namen „Verfahrenspfleger“.
Sie werden sehr schlecht bezahlt und haben deshalb normalerweise auch kaum Zeit.
Für neue Aufträge sind sie vom Gericht abhängig, sind also eher Teil des „Systems“.
Sind somit für die Betroffenen meistens keine Hilfe, sondern ein rechtsstaatliches Feigenblatt.
Leider befürworten sie relativ häufig unkritisch die ins Auge gefassten Zwangsmaßnahmen.
Wenn Sie einen „richtigen“ Anwalt wollen, müssen Sie ihn selbst beauftragen (und bezahlen).

Rechtsanwalt für Betreuungsrecht
Es gibt grob gesagt zwei Gruppen von Betreuungsrechts-Anwälten:
1. Solche, die nur für Menschen tätig werden, die von Zwangsbetreuung bzw. Zwangsunterbringung bedroht oder betroffen sind.
2. Und solche, die sowohl in vorgenannten Fällen tätig werden, aber auch als Berufsbetreuer arbeiten.
Ich gehöre zur Gruppe 1, weil ich unmissverstänlich in Richtung Freiheit und Selbstbestimmung arbeiten will.

Sozialpsychiatrischer Dienst (SPD)
Geben sich gern als Beratungs- und Hilfestelle.
Sind aber Behörden (meist Teil des Gesundheitsamtes), die kräftig zubeißen können, z. B. eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie in die Wege leiten können.
Man muss die Mitarbeiter des SPD nicht in die Wohnung lassen.
Wenn die vor der Tür stehen, ist ALARMSTUFE ROT!

Landgericht (LG) – Beschwerdekammer
Es entscheiden drei Richter über Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts.
Man sollte sich aber keinesfalls auf das LG verlassen, sondern beim Amtsgericht intensiv alle Möglichkeiten nutzen.

Bundesgerichtshof (BGH)
Dort wird über Beschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts entschieden.
Die Überprüfung ist aber deutlich begrenzt, es geht nicht um Tatsachenfragen, sondern nur um eventuelle Rechtsfehler.
Beim Bundesgerichtshof können ausschließlich beim BGH speziell zugelassene (in Karlsruhe ansässige) Anwälte tätig werden. Auf Betreuungsrecht hat sich dort Rechtsanwalt Thomas Kofler spezialisiert.

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