THOMAS DONDERER

Rechtsanwalt für Selbstbestimmung

Psychiatrierecht


Man kann freiwillig in eine Psychiatrische Klinik gehen.
Das heißt aber nicht, dass man freiwillig, d. h. wenn man es will, die Klinik wieder verlassen kann.
Denn in Psychiatrischen Kliniken krallt man sich gern mal an Patienten fest und ist auch gewohnt, Macht auszuüben.
Tür zusperren, Fax mit angekreuzelten Kästchen ans Amtsgericht, Rückfax vom Gericht mit Zwangsunterbringungsbeschluss aus dem Computer, geht ganz einfach.
Deshalb sollte man sich ganz genau überlegen, ob man in ein Psychiatrisches Krankenhaus geht; dies gilt in gewissem Maß auch für die Klinik-Ambulanz.
Denn es gibt ja auch die Alternative in Form von niedergelassenen Psychiatern bzw. Neurologen.

Wenn Sie in der geschlossenen Abteilung sitzen, steht eine ganz schwierige Entscheidung an:
(Ggf. nur taktische) Kooperation, z. B. mit Einnahme starker Medikamente.
Oder Widerstand, den man evtl. versuchen wird, psychisch und/oder körperlich zu brechen.
Die geschlossene Psychiatrie ist ein teilweise brutales Macht- und Zwangssystem.

Die gute Nachricht:
Aus der (nicht strafrechtlichen) geschlossenen Psychiatrie kommt man fast immer wieder raus.
Nach Monaten oder Wochen oder Tagen.
Zaubern kann man als Anwalt nicht. Aber mit anwaltlicher Unterstüztzung kann es  schneller gehen.
Wichtig ist allerdings, dass Eskalationen in der Klinik so weit wie möglich vermieden werden.

Psychiatriefälle aus dem strafrechtlichen Bereich bearbeite ich nicht, weil ich generell kein Strafrecht mache. Dies überlasse ich Strafverteidigern, die darauf spezialisiert sind.

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